Häufige Fragen
Die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie kann durch unterschiedlichste Ursachen gegeben sein.
Zum Beispiel durch:
Entwicklungsverzögerungen, -störungen- oder -behinderungen
(z.B. Trisomie 21, LateTalker, Sprachentwicklungsstörungen)
Krankheit
(z.B. neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Demenz)
Unfall
(z.B. Kehlkopfverletzung)
Gewohnheit
(z.B. Nägelkauen, offene Mundhaltung)
Veranlagung/Vererbung
(z.B. LRS, Syndrome, Kieferanomalien)
Überlastung
(z.B. Stimmstörungen bei Stress im Beruf, Sprachstörungen bei psychischem Druck in der Schule)
Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und die Kosten werden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen.
Im Allgemeinen können Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Neurologen und Kieferorthopäden entscheiden, ob eine Indikation für eine logopädische Behandlung vorliegt und dann ggf. eine Heilmittelverordnung ausstellen.
Bei Erwachsenen besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% der Behandlungskosten und 10€ Verordnungsgebühr.
Eine Zuzahlungsbefreiung ist z.B. bei chronisch kranken Patienten möglich.
Privat versicherte Patienten leisten keine Zuzahlung, sollten sich aber vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um die Übernahme der Kosten sicherzustellen.